Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) bildet in Deutschland die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung bei der Einkommensteuer[1] und der Körperschaftsteuer.[2] In der Schweiz ist dafür der Begriff steuerbares Einkommen üblich.[3]

  1. vgl. § 2 Abs. 5 S. 1 EStG
  2. vgl. § 8 Abs. 1 S. 1 KStG
  3. vgl. DBG Art. 17ff

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